Zuzahlungen

Aufgrund stetig steigender Materialkosten sehen wir uns, wie auch der Großteil unserer Kolleg:innen, leider gezwungen, für besonders material- und / oder zeitintensive Behandlungen Zuzahlungen zu verlangen.

Diese Zuzahlungen sind keine Bereicherung für unsere Praxis, sondern eine Notwendigkeit, um wirtschaftliches Arbeiten zu ermöglichen. Zudem ermöglichen sie uns, Ihnen die nötige Zeit zukommen zu lassen, um sichere und erfolgreiche Behandlungen garantieren zu können.


Für die Füllungstherapie mit hochwertigen Kunststoffen entstehen für Sie ab sofort keine zusätzlichen Kosten mehr!

Wir haben es zwar schon seit einigen Monaten so gehandhabt, jetzt ist es aber offiziell: Alle Patient:innen erhalten zuzahlungsfrei das für den Zahn und die Füllungslage am besten geeignete Füllungsmaterial.


Wurzelkanalbehandlungen

Wurzelkanalbehandlungen sind komplex und zeitaufwändig. In unserer Praxis verwenden wir zudem ein modernes, elektronisches Verfahren zur Bestimmung der Zahnlänge sowie ein sicheres und zeitsparendes Ein-Feilen-System. Eine Behandlung, inkl. einer hochwertigen einflächigen Füllung, kostet für

1 Kanal

55 €

2 Kanäle

75 €

3 Kanäle

120 €

4 Kanäle

140 €


Nachfolgend finden Sie unsere Aufklärung und Einverständniserklärung zur Zuzahlung bei Wurzelkanalbehandlung, die Sie sich gerne bereits im Voraus durchlesen können (oder auch zur nachträglichen Lektüre):


Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR)

betragen 60 EuroViele Krankenkassen bezahlen mittlerweile (einen Teil) der Kosten (meistens im Rahmen von Bonusprogrammen). Weitere Informationen zur Bezuschussung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und in der nebenstehenden Übersicht der KZBV. Mehr allgemeine Infos finden Sie zudem in unseren FAQ zur PZR:

Download
Zuschüsse PZR
Zuschüsse zur PZR (KZBV, 2020).pdf
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DVT

DVT-Aufnahmen (digitale Volumentomographie) sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, gehen rechtlich weit über das Maß der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung hinaus (§§ 12, 70 SGB V) und entsprechen nicht den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung. Deshalb entstehen bei der Erstellung dieser Aufnahmen für Sie privat zu tragende Kosten.

 

Diese betragen für gesetzlich versicherte Patienten 150€, für Privatversicherte 250€.

 

Nachfolgend finden Sie die jeweiligen Kostenvereinbarungen:

Kostenvereinbarung GKV
Kostenvereinbarung GKV
Kostenvereinbarung PKV
Kostenvereinbarung PKV